Sprechzeiten
---> Momentan findet leider keine Beratung statt, da die Stelle unbesetzt ist! <---Nähere Informationen zum Stammtisch-Moodle-Kurs:
Beratung
- Zulassung zum Studium (u.a. Härtefallantrag)
- Umgang mit Lehrenden, mit dem Immatrikulationsbüro, Prüfungsausschuss, etc.
- barrierefreie und nicht-barrierefreie Gebäude an der HU
- eingeschränkte Studier- und Prüfungsfähigkeit
- Nachteilsausgleiche für Prüfungs- und Studienleistungen
- technische und personelle Integrationshilfen
- längerfristige Unterbrechung des Studiums und Wiedereinstieg
- Finanzierung im Urlaubssemester und im Teilzeitstudium
- Promotion
- Erasmus / Auslandssemester
- Vernetzung mit anderen betroffenen Studenten*innen
Informationen rund um das Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Aktuelles
+++ KOPF, HAND + FUSS
Webseite mit vielen Projekten und Weiterbildungsangeboten für behinderte und nicht-behinderte Menschen: "Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass jedes Anderssein akzeptiert und geschätzt wird. Dass sich Menschen mit und ohne Behinderung oder Benachteiligung verstehen, respektieren und inklusiv unterstützen."
+++ Bundessozialgericht: Unterkunftskosten für BAföG-Empfängerin mit Behinderung als soziale Teilhabeleistung
Studierende mit Behinderung, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender beeinträchtigungsbedingt erhöhter Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat das Bundessozialgericht am 4.04.2019 entschieden. Das Urteil ist jetzt im Volltext verfügbar.
Zwar war dem Gericht eine abschließende Entscheidung wegen der fehlenden Beiladung der Bundesagentur für Arbeit als nach § 14 SGB IX zuständig gewordenem Rehabilitationsträger nicht möglich. Das Gericht verwies aber darauf, dass eine Wohnung nicht nur dem Schutz vor Witterungseinflüssen und der Sicherung des "Grundbedürfnisses des Wohnens" dient, sondern grundsätzlich auch der sozialen Teilhabe, weil so eine gesellschaftliche Ausgrenzung vermieden wird. Als Leistungen der Eingliederungshilfe sind Kosten der Unterkunft allerdings nicht zu übernehmen, wenn der Bedarf durch andere Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, abgedeckt werden kann. Verbleibt aber ein ungedeckter Bedarf, weil allein behinderungsbedingt weitere Kosten für Wohnbedarf entstehen, die von Leistungen des Lebensunterhalts nicht vollständig erfasst werden, sind zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen diese Kosten für Wohnraum zu erbringen. Diese drücken sich in der Differenz zwischen den Kosten der Unterkunft, wie sie für alle Bewohner im maßgeblichen Vergleichsraum (sozialhilferechtlich) als angemessen gelten (sogenannte abstrakte Angemessenheit) und den behinderungsbedingt konkret angemessenen Kosten aus.
+++ Erhöhter Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe ab 1.1.2020
Der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX beziehen und nicht gleichzeitig auf Hilfe zur Pflege und Sozialleistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, beträgt nun 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (§ 139 SGB IX). Das bedeutet für 2020: 57.330 Euro. Achtung: für alle BAföG-Bezieher*innen gilt der Vermögensfreibetrag von 7.500 Euro (ab Herbst 2020: 8.200 Euro). Außerdem gelten u.a. die Altersvorsorge (Riester-Rente) sowie gespartes Geld zur Beschaffung oder Erhaltung eines angemessenen Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung als geschütztes Vermögen und dürfen somit nicht berücksichtigt werden (§ 90 SGB XII).
+++ Finanzierung von Studienassistenzen, Kommunikationsassistenzen, technischen Hilfen: Neuregelungen seit 1.1.2020
Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen des Eingliederungshilferechts als eigenständiges Leistungsrecht in Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeordnet. Beeinträchtigungsbedingt erforderliche Unterstützungsleistungen zum Studium, insbesondere für Studien- und Kommunikationsassistenzen und technische Hilfen, werden nun im Rahmen der Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) erbracht, sofern kein anderer Reha-Träger dafür zuständig ist. Art und Umfang der Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an den Regelungen der Eingliederungshilfe-alt. Immerhin können nun regelmäßig die Kosten für Unterstützungsleistungen im Masterstudium übernommen werden, auch ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Informationen zur konkreten Umsetzung im Bereich Studium – z.B. zur Beantragung, Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle – liegen noch nicht vor. Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) für die Hochschulhilfen ist in Arbeit. Einig sind sich die Verantwortlichen, dass der Umstellungsprozess weit mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als ursprünglich veranschlagt wurde.
+++ StaBi 2030 - Tagebuchstudie der Staatsbibliothek Berlin
Um möglichst heterogene Perspektiven unserer Nutzer*innen kennenzulernen, ist die StaBi auch auf der Suche nach Menschen mit Behinderung, die sich für die Tagebuchstudie interessieren.
Wenn ihr Interesse habt, könnt ich euch bei uns den Ameldebogen persönlich abholen kommen oder uns eine Mail schreiben und wir schicken ihn euch zu. Für alle weiteren Infos könnt ihr auch gern folgenden Kontakt nutzten:
Barbara Heindl & Romy Hilbrich
Mail: feeback@sbb.spk-berlin.de
Tel.: (030) 266 433 - 450 /-513
Web: https://blog.sbb.berlin/schreiben-sie-ein-stabi-tagebuch/
Bröschüren der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Schutz vor Benachteiligung aufgrund chronischer Erkrankung
+++ Online Bibliothek des IBS zum Thema "Studium mit Behinderung"
+++ "Chancengleichheit ist selbstverständlich": Leitfaden für Lehrende
+++ Handbuch Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks
+++ Promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der HU
PBS: Psychologische Beratung
BBS: Barrierefreies Studieren
+++ Beratung für "Promovieren mit Beeinträchtigung" der HU
+++ Schwerinordnungsausweis