Der Referent_innenrat (RefRat)
Der RefRat vertritt die Student_innenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Er ist an die Beschlüsse des Student_innenparlaments (StuPa) unmittelbar gebunden und erledigt die laufenden Geschäfte der Student_innenschaft. Der RefRat gliedert sich nach Arbeitsgebieten in sechzehn Referate (siehe Seitenmenü). Dabei versteht sich der RefRat explizit als politische Vertretung und nicht als Dienstleister_in. Je Referat gibt es ein bis zwei gleichberechtigte Referent_innen, die vom StuPa gewählt werden. Nur die sog. autonomen Referate werden von bestimmten studentischen Gruppen gewählt und anschließend vom StuPa bestätigt. Der RefRat ernennt zwei Sprecher_innen aus seiner Mitte.Die Bezeichnung "Referent_innenrat" gibt es nur an der HU. An den anderen Berliner Hochschulen ist vom Gesetz her die Bezeichnung "Allgemeiner Student_innenausschuss" (AStA) vorgeschrieben, weshalb der offizielle Name des RefRat auch den Zusatz "gesetzlich AStA" trägt. Trotzdem gibt es signifikante Unterschiede zu einem AStA, da die Referate des RefRat einzeln gewählt werden und nicht durch eine "Koalitionsregierung". Das heißt, dass nach StuPa-Wahlen kein neuer RefRat konstituiert wird wie an Hochschulen mit einem AStA.