Was wird gewählt?
Das Studierendenparlament (StuPa) der HU wird jedes Jahr von allen
Studierenden neu gewählt. Die 60 Sitze des StuPas werden entsprechend
der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Infos zur Arbeit des StuPas
findet ihr
hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Mitglied der HU Berlin mit studentischem Status, das seine/ihre
Mitgliedsrechte an der HU ausübt, kann eine Stimme abgeben. Das sind
i.d.R. alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur
Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und
Programmstudierende.
Wahlberechtigtenverzeichnis
Wenn du dir unsicher bist, ob du an der Wahl teilnehmen kannst, kannst
du ins Wahlberechtigtenverzeichnis schauen. Das kann vom
27. Mai
2023 bis zum
9. Juni 2023, 15 Uhr während unserer
Sprechzeiten
oder nach Absprache in unserem Büro in der
Ziegelstraße 4
eingesehen werden. Anfragen zur Einsichtnahme per Mail sind bei
entsprechender Glaubhaftmachung möglich.
Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 18. und 19. Juni 2024 als Urnenwahl statt.
Die Wahllokale werden später bekanntgegeben. Es wird zentrale
Wahllokale in Mitte und Adlershof geben.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Briefwahl. Die
Briefwahlunterlagen müssen bis zum 4. Juni 2024,
15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand per Brief oder per
Mail wahl [at] refrat.hu-berlin.de beantragt werden.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang bzw. -gänge
- Adresse, zu der die Unterlagen geschickt werden sollen
Wie kannst du dich wählen lassen?
Jede wahlberechtigte Person kann kandidieren (s.o. Wer ist
wahlberechtigt?). Kandidieren ist nur gemeinsam auf einer Liste
mit mindestens drei Personen möglich. Diese Wahlvorschläge müssen
bis Mittwoch 8. Mai 2024, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand eingereicht werden.
Der Wahlvorschlag (Word-Datei und PDF
Dokument) ist von der Kontaktperson auszufüllen und zu unterschreiben.
Von allen Bewerber*innen muss außerdem eine unterschriebene
Zustimmungserklärung (Word
und PDF)
vorliegen. Der Wahlvorschlag muss schriftlich eingereicht werden, zur
Wahrung der Frist genügt die Einreichung eines digitalen Scans.
Zusätzlich zum schriftlichen Wahlvorschlag ist das Formblatt digital in einem gängigen Textdateiformat
auszufüllen (.rtf, .odt, .docx) und per Mail einzureichen.
Wahlbroschüre
Zur Wahl soll auch dieses Jahr wieder eine Wahlbroschüre herausgegeben werden. Dort findet ihr alle Informationen zur Wahl und zu den kandidierenden Listen.
Zu diesem Zweck können alle Listen eine kurze Selbstdarstellung bei uns einreichen, in der sie sich vorstellen.
Die maximale Zeichenzahl beträgt 2.800 Zeichen, die Selbstdarstellung muss digital eingereicht werden.
Wahlverfahren
Die StuPa-Wahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das heißt ihr
wählt einen Kandidierenden und damit gleichzeitig die gesamte Liste.
Die erhaltenen Stimmen aller Kandidierenden einer Liste werden addiert und ins
Verhältnis zu den anderen Listenergebnissen gesetzt, woraus sich dann
die Mandatsverteilung ableitet. Die einer Liste zustehenden Mandate werden
entsprechend dem Stimmenanteil auf die stimmenstärksten Kandidierenden
verteilt.
Bekanntmachungen des Wahlvorstands