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Der Referent_inneRat der HU verurteilt den Rassismus in den Mensen Berlins

Pressemitteilung vom 9. August 2010

Der Referent_innenRat der HU verurteilt die rassistische Praxis beim neuem
Verfahren zur Aufladung der Mensa-Card per Bankeinzug.

Seit einigen Wochen ist es für Studierende möglich, ihre Mensa-Card, die
in den Mensen des Berliner Studentenwerks die einzige gültige
Zahlungsweise ist, neben dem Bar aufwerten am Automat auch per
Lastschriftverfahren auf zu laden.
Laut der Internetseite des Berliner Studentenwerk werden für die
Registrierung eine EC-Karte, die Mensa-Card und ein Lichtbildausweis
benötigt.
Für nicht-deutsche Studierende gelten diese einfachen Regeln aber
anscheinend nicht. Als weitere ungeschriebene Regel wird von ihnen eine
polizeiliche Meldebestätigung eingefordert. Auch wird die Auswahl des
Lichtbildausweises auf den Reisepass beschränkt.

„Ich hatte erfahren, dass ich meine Mensa-Card auch mit meiner EC-Karte an
der Kasse aufwerten könnte“, erzählt Chamberlin Wandji, Referent für
Antirassismus/Ausländer_innen des RefRat HU. „Als ich dies vor zwei Wochen
ausprobieren wollte, wurde ich von der Kassiererin als erstes gefragt, ob
ich Deutscher sei. Als ich dies verneinte, sagte sie zu mir, dass ich in
diesem Fall meinen Reisepass und eine aktuelle polizeiliche Anmeldung
vorlegen müsste. Auch mein EU-Führerschein wurde nicht als amtlicher
Lichtbildausweis anerkannt, obwohl dies sonst Gang und Gäbe ist.“

Als die Leiterin der Mensa im HU-Hauptgebäude mit der rassistischen Natur
dieser Regelung konfrontiert wurde, bestätigte sie, dass auch sie diese
Regel für rassistisch halte, war aber nicht bereit, von ihr abzuweichen,
da sie „von oben“ gekommen sei.

„Als ich eine Woche später in Begleitung von zwei Kommilitonen nochmal
versuchte, mich für das neue Lastschriftverfahren zu registrieren, bekam
ich noch einmal die gleiche Auskunft. Dazu kamen nach einigen Augenblicken
fünf Mitarbeiter des Studentenwerks, die sich um mich aufbauten.“, so
Wandji weiter.
„Es war auffallend, dass die Mitarbeiter nur um Chamberlin herum standen,
obwohl wir zwei offensichtlich zu ihm gehörten“, erklärt Hartmut Liebs,
Referent für Ökologie im RefRat HU. „Es war für mich klar ersichtlich,
dass ihm allein auf Grund seiner Hautfarbe ein Gefährdungspotential
unterstellt wurde, obwohl er während des ganzen Gesprächs stets ruhig und
freundlich blieb.“

Zu den erweiterten Anforderungen bleibt zu sagen, dass sie, neben ihrem
diskriminierenden Charakter, auch noch vollkommen unnötig sind. Beim
Einzug im Lastschriftverfahren ist die beteiligte Bank, im Falle einer
Rückgabe der Lastschrift, zur Herausgabe der Adressdaten an das
Studentenwerk verpflichtet. Da mittlerweile die meisten dieser
Einzugsermächtigungen über das Internet abgegeben werden, scheint die
Vorlage einer polizeilichen Meldebestätigung ohnehin überholt.
„Weiterhin gibt es auch viele deutsche Studierende, die unter einer
anderen als in ihrem Personalausweis angegebenen Adresse leben, besonders
zu Beginn ihres Studiums“, sagt Gerrit Aust, Referent für Hochschulpolitik
im RefRat HU.

Der RefRat fordert das Studentenwerk Berlin auf, dieser rassistischen
Praxis ein Ende zu setzen. Entweder gelten Regeln für alle, oder für
niemand. Eine Diskriminierung eines Teils der Studierenden aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit ist nicht hinzunehmen.Weiterhin hofft der RefRat, dass
das Studentenwerk zukünftig für einen diskriminierungsfreien Betrieb
seiner Einrichtungen sorgen wird.

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  • erstellt:09.12.10, 19:25
  • geändert:09.12.10, 19:26