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Pressemitteilung: HU Berlin beschneidet studentische Mitbestimmung

Im Juni diesen Jahres wurde das suspensive Gruppenveto der Statusgruppe der Studierenden gegen die Einrichtung eines Instituts für Islamische Theologie im Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin übergangen. In einem Schreiben vom 26.11.2018 weist die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin nun die vom Referent_innenRat (gesetzl. AStA) diesbezüglich eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde ohne weitere Prüfung zurück und schafft damit das de facto wichtigste Instrument der studentischen Mitbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung ab. Der Rechtsaufsichtbeschwerde war die Feststellung des Verwaltungsgerichts vorausgegangen, dass die studentischen Rechte zwar verletzt wurden, der Eilantrag aus bürokratischen Gründen aber abgelehnt werden musste.

Im Juni diesen Jahres wurde das suspensive Gruppenveto der Statusgruppe der Studierenden gegen die Einrichtung eines Instituts für Islamische Theologie im Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin übergangen. In einem Schreiben vom 26.11.2018 weist die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin nun die vom Referent_innenRat (gesetzl. AStA) diesbezüglich eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde ohne weitere Prüfung zurück und schafft damit das de facto wichtigste Instrument der studentischen Mitbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung ab. Der Rechtsaufsichtbeschwerde war die Feststellung des Verwaltungsgerichts vorausgegangen, dass die studentischen Rechte zwar verletzt wurden, der Eilantrag aus bürokratischen Gründen aber abgelehnt werden musste.

Die Studierenden stehen als Vertreter_innen der größten am Universitätsbetrieb beteiligten Statusgruppe, neben den wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und den Mitarbeiter_innen in Technik, Service und Verwaltung im Akademischen Senat und allen anderen beschlussfassenden Gremien einer absoluten Mehrheit von Professor_innen gegenüber. Das sog. suspensive Gruppenveto bleibt damit faktisch die einzige Möglichkeit, zumindest aufschiebend, auf Beschlüsse einzuwirken. Die zuständige Senatskanzlei bestätigt nun die bizarre Rechtsauffassung des Universitätspräsidiums, nach der das Veto deshalb nicht zur Anwendung hätte kommen können, weil es sich nicht um eine Entscheidung des Akademischen Senats, sondern um einen Vorschlag an das Kuratorium handele.

„Bei allen großen Entscheidungen im Akademischen Senat handelt es sich um beschlussbedürftige Vorschläge an das Kuratorium. Bis jetzt wurden suspensive Gruppenvetos bei solchen Abstimmungen anerkannt und diese Praxis vor einigen Jahren auch gerichtlich bestätigt. Nun soll anscheinend ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Mitbestimmungsrechte aller Studierenden noch massiver einschränkt“, kommentiert Referentin für Lehre und Studium Juliane Ziegler. Die Einrichtung eines Instituts sei ohnehin keine Frage von Lehre und Forschung und die Möglichkeit eines Gruppenvetos damit hinfällig, heißt es im Schreiben des Senats. „Es lassen sich kaum eindeutigere Angelegenheiten von Lehre und Forschung finden als die Einrichtung eines Instituts. Wenn nach dem Universitätspräsidium nun auch vom Berliner Senat das Gegenteil behauptet wird, um die Möglichkeit eines studentischen Vetos in Abrede zu stellen, muss damit gerechnet werden, dass dort zukünftig keine suspensiven Gruppenvetos mehr anerkannt werden“, so Marcus Fenner, Referent für Fachschaftskoordination.

Grund für die Ausübung des Gruppenvetos durch die Studierenden war die ausschließliche Besetzung des Institutsbeirats mit Vertreter_innen reaktionärer Islamverbände, die immer wieder durch antisemitische, homofeindliche und antidemokratische Positionen auffallen. Das Präsidium der HU meidet bis heute eine Positionierung zu diesen Vorwürfen und lässt kritische Nachfragen im Akademischen Senat unbeantwortet.

Die Ablehnung der Rechtsaufsichtsbeschwerde durch den Berliner Senat reiht sich nach Auffassung des Referent_innenRats in die Vielzahl antidemokratischer Angriffe auf die Studierendenschaft ein, die das vergangene Jahr prägten. „Von der Weigerung des Präsidiums, studentische Hilfskräfte nach dem – gerichtlich festgestellten – rechtmäßigen Tarif zu beschäftigen, bis zur eigenmächtigen Aufhebung von Beschlüssen des Studierendenparlaments war man sich für keine Dreistigkeit zu schade. Die Tendenz geht hier klar in Richtung einer von oben durchregierten Universität, die die Ansprüche des Marktes autoritär umsetzen kann“, so Referent für Publikation Matthias Ubl. „Nimmt der Berliner Senat die ihm obliegenden Pflichten zur demokratischen Kontrolle nicht mehr ernst, setzt er nicht nur die Mitbestimmungmöglichkeiten, sondern auch die Unabhängigkeit der Universitäten auf's Spiel.“

Kontakt: refrat@refrat.hu-berlin.de
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  • erstellt:28.12.18, 17:21
  • geändert:28.12.18, 17:43