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Pressemitteilung: HU-Leitung gefährdet StuPa-Wahlen

In einer Woche sind die StuPa-Wahlen 2019. Während die Wahlhelfer*innenschulung kurz bevor steht und der Wahlvorstand sich Gedanken macht, wie die Wahlbeteiligung erhöht werden kann, stiftete die Uni Verwirrung bezüglich der anzuwendenden Wahlordnung.

Die Ende April 2018 vom amtierenden StuPa beschlossene neue Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament wurde von der HU-Leitung für unanwendbar erklärt. Mit Blick auf das vergangene Jahr kommentiert Matthias Ubl, RefRat-Sprecher: „Wir fragen uns, wie wir als Studierende weiterhin mit einem derartig antidemokratischen und destruktiven Vorgehen der Hochschulleitung umgehen sollen. Die Hochschulleitung verweigert sich konstruktiver Zusammenarbeit und lässt keine Gelegenheit aus, die Studierendenvertretungen zu blockieren.“

Die beschlossene Wahlordnung wurde am 10.9.2018 im amtlichen Mitteilungsblatt (Nr. 65/2018) veröffentlicht und damit zur geltenden Wahlordnung. Im Unterschied zur alten Wahlordnung regelt sie insbesondere den Ablauf der Wahlen mit der seit Wintersemester 2018/19 an der gesamten HU eingeführten Campus Card. Nach ihrer Veröffentlichung leitete der studentische Wahlvorstand, wie üblich mit der öffentlichen Ankündigung der kommenden Wahlen, die ersten Schritte zu ihrer Vorbereitung ein und prüfte auf ihrer Grundlage die Wahlvorschläge. Etwa zweieinhalb Wochen später, während die
Vorbereitungen bereits in vollem Gange waren, äußerte sich Vize-Präsident für Haushalt, Personal und Technik, Ludwig Kronthaler mit einer Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt vom 13.11. (Nr. 110/2018) zu der sieben Monaten zuvor beschlossenen und zwei Monaten zuvor veröffentlichten Wahlordnung des StuPas und erklärte diese für „unanwendbar“.
„Dies erfolgt nicht nur unnötig spät, wodurch eine Erwägung der Kritikpunkte bzw. Zweifel der Hochschulleitung nur noch im Nachhinein und begrenzt möglich ist, sondern auch unbegründet: In der Bekanntmachung werden weder die angeblichen rechtlichen Mängel der neuen Wahlordnung genannt, noch die Hintergründe für die rechtliche Einschätzung offengelegt“, so Ronja Hansen, Referentin für das politische Mandat und Datenschutz. Die vom RefRat beim Senat eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde über diesen Vorgang wurde ohne inhaltliche Prüfung des Vorgangs abgewiesen und verschafft ebenfalls keine Klarheit über die Gründe und Mängel, die die Wahlordnung angeblich unanwendbar machen.

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  • erstellt:16.01.19, 16:45
  • geändert:16.01.19, 18:51