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PRESSEMITTEILUNG der Liste unabhängiger Studierender und der Offenen Linken Liste im Konzil der HU: Verwaltungsgericht gibt Studierenden in allen Punkten recht – Einberufung der Konzilssitzung vom 13. April 2021 war „fehlerhaft“

Der Referent_innenRat hat ein studentisches Mitglied im Konzil in einem Gerichtsverfahren gegen die HU vertreten, deren Konzilsvorsitzender gegen zahlreiche Verfahrenvorschriften verstoßen hatte. Wir teilen hier nun die Pressemitteilung der studentischen Listen im Konzil, die am Verfahren beteiligt waren:

In seinem Beschluss vom 13. Juli 2021 teilt das Verwaltungsgericht Berlin mit, dass die Einsprüche der Studierenden gegen die nicht ordnungsgemäße Einberufung der Konzilssitzung zur Anhörung der Kandidat_innen für die Vizepräsident_innenposten Lehre und Studium (VPL) sowie Forschung (VPF), die am 13. April 2021 stattfand, in allen Punkten berechtigt waren/sind.

Studentische Konzilsmitglieder hatten vor und während der Sitzung zahlreiche Verfahrensfehler festgestellt und die ordnungsgemäße Neueinberufung der Sitzung beantragt. Dies haben die studentischen Konzilsmitglieder begründet mit einer zu späten Einladung zur Sitzung, der verspäteten Zurverfügungstellung der Beratungsunterlagen und nicht ausreichender Herstellung der Öffentlichkeit, die erst am Nachmittag des Vortages über den Sitzungstermin informiert worden war. Zudem versuchte der damalige Konzilsvorsitzende im Laufe und im Nachgang der Sitzung wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage, einem studentischen Konzilsmitglied die aktive Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts aus vermeintlichen Befangenheitsgründen zu verbieten.

„Wir beantragten daraufhin per einstweiliger Anordnung die Unterbrechung des Wahlverfahrens und reichten Klage gegen die fehlerhafte Einberufung und die Beschneidung der Rechte unseres Kommilitonen ein. Gerade bei der Wahl des Vizepräsidenten für Lehre und Studium, wo es durchaus auf eine studentische Stimme ankommt, ist ein solcher Versuch unfassbar“, sagte Juliane Ziegler, Statusgruppensprecherin und studentisches Konzilsmitglied.

Im Wahlverfahren VPL steht dieser Vorfall nicht allein. Schon während der Anhörung vor dem Konzil am 13. April bemängelten studentische Vertreter_innen zahlreiche Verfahrensfehler. Festzuhalten bleibt, dass das neugewählte Präsidium nur zu dem Preis massiver Unzufriedenheit aller Statusgruppen und einer maximalen Ja-Stimmenanzahl von 38 der 61 Konzilsmitglieder zustandekommen konnte. Die Entscheidung, welche Konsequenzen aus dem jüngsten Gerichtsbeschluss zu ziehen sind, um das angeschlagene Image der HU nicht noch weiter zu beschädigen, liegt nun beim Konzil.

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  • erstellt:24.08.21, 17:10
  • geändert:06.09.21, 17:26